Register · Behandlungen · NICO / Kieferkavitation · Bursa
NICO / Kieferkavitation in Bursa
7 zugelassene Einrichtungen führen NICO / Kieferkavitation in Bursa im offiziellen Portal auf. Die Zulassung erlaubt die Behandlung ausländischer Patienten, sie ist keine Genehmigung für diesen Eingriff: Die Liste der Behandlungen trägt jede Einrichtung selbst ein.
Alphabetisch sortiert. Keine Einrichtung wird hier über eine andere gestellt.
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Keine Nummer eingetragen
Metin Ayan Diş Kliniği
Dt. Metin Ayan Muayenehanesi
Arztpraxis · Bursa
Englisch 1 Ärzte -
ZugelassenST-6034
Dr. Sezgin Altindis
Özel Akordent Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
EnglischRussischBulgarisch 4 Ärzte -
ZugelassenST-6681
Özel Artdent Klinik Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
Englisch 2 Ärzte -
ZugelassenST-4935
Özel Dentalia Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
Englisch 2 Ärzte -
ZugelassenST-2345
Özel Klinik 23 Nisan Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
Englisch 4 Ärzte -
Keine Nummer eingetragen
Uzman Denta Clinic
Özel Uzman Denta Clinic Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
Englisch 2 Ärzte -
Zugelassen
Zambak Ağız ve Diş Sağlığı Polikliniği
Özel Zambak Ağız Ve Diş Sağlığı Polikliniği
Private Zahnklinik · Bursa
Englisch 2 Ärzte
Was die Zulassung tatsächlich bedeutet
Die Türkei verlangt, dass eine Einrichtung eine Zulassung für den Gesundheitstourismus des türkischen Gesundheitsministeriums besitzt, bevor sie Patienten aus dem Ausland behandeln darf. Sie ist keine Qualitätsbewertung und keine Empfehlung — sie ist eine Erlaubnis, und eine Klinik ohne sie dürfte Sie überhaupt nicht behandeln.
Die Nummer sieht aus wie ST-0239. Fragen Sie jede Klinik danach, bevor Sie eine
Anzahlung leisten. Bei jedem Eintrag hier können Sie außerdem die Zulassungsurkunde und die
Betriebserlaubnis so öffnen, wie das Ministerium sie veröffentlicht hat.
Was sie Ihnen nicht sagt: Preis, Wartezeit, wer tatsächlich operiert und was passiert, wenn etwas schiefgeht. Das müssen Sie weiterhin selbst erfragen.